Sanierung
Gemäß verschiedener DIN-Normen, Eigenkontrollverordnungen der Länder, Gesetze und Entwässerungssatzungen der Kommunen müssen Abwasserkanäle speziell in Hessen bis 2024 gereinigt, inspiziert und im Schadensfall in angemessener Frist saniert werden.
Abwasseranlagen sind entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetzt und der Abwasserbeseitigungssatzung der Kommune nach den "Anerkannten Regeln der Technik", die durch Normen und Regelwerke wie DIN 1986, WHG § 18 b etc. konkretisiert werden, herzustellen und zu betreiben. Von ihnen darf keine Gefährdung für das Grundwasser und dem Boden ausgehen. In der DIN 1986 Teil 30 werden konkrete Maßnahmen und Fristen für die Prüfung und Instandhaltung von bestehenden GEA vorgeschrieben. Zu den genannten Fristen fragen sie bitte bei der Stadtentwässerung bzw. beim Bauamt nach.
Nach der geltenden EKVO des Landes Hessens müssen geprüft werden: Zuleitungskanal (alle Grundleitungen und Anschlusskanäle), in denen häusliches und gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet wird (auch Mischwasser), Schächte, Inspektionsöffnungen.
In Hessen sind gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) zu prüfen: Die optische Dichtheit (TV-Inspektion) der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal, die kompletten Abwasserkanäle auf dem Grundstück und alle Kanäle unter der Bodenplatte bis spätestens 2024.
Ausnahme: bei Kanälen, die nach dem 1. Januar 1996 neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden, gilt der 31.12.2039.
In fast allen Bundesländern unterliegen die Grundstücksentwässerungen den Gesetzen der Landesbauordnungen. In allen Paragraphen heißt es ähnlich "Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn die einwandfreie Beseitigung der Abwasser einschließlich Niederschlagswasser dauernd gesichert ist. Die Anlagen dafür sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher und dicht sind und Gefahren, unzumutbare Nachteile oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen." Es besteht auch die Verpflichtung der am Bau Beteiligten, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten – aber immer weniger wird das geprüft oder kontrolliert. Die anerkannten Regeln der Technik ergeben sich aus den verschiedenen DIN-Normen sowie der Arbeits– und Merkblätter der DWA wie z.B. DIN 1986 Teil 100: Bauliche Anlage zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und Grundstücken.
Etliche Kommunen haben selbstständig zumindest allgemeine Regelungen und Leitlinien zum Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anschlusskanälen und Grunstücksentwässerungen in ihren Satzungen verankert, um hochwertige Qualität und damit verbunden gute Bauleistungen zu erzielen.
Gesetzliche Verordnungen hin, kommunale Satzungen her. Fakt ist: unsere Hausanschlussleitungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sie haben es bitter nötig in Ordnung gebracht zu werden!
Was ist also zu tun?
- Wer kann den Zustand des Hausanschlusses überprüfen?
- An wen kann man sich wenden?
- Wer weiß Bescheid?
- Wer kann weiterhelfen?
- Wo kann man sich informieren?
Keine Angst, die Mitarbeiter der tkm-Service GmbH beraten Sie umfassend darüber, welche Schritte eingeleitet werden müssen, um die Bedingungen der EKVO zu erfüllen. Rufen Sie uns an unter 05 61 / 9 37 38-0 – wir helfen Ihnen weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei KasselWasser.
Die Arbeiten in bzw. an Grundstücksentwässerungsanlagen sind sehr vielfältig. Dies liegt häufig darin begründet, dass die Abwasseranlagen unzugänglich im Kellerboden oder sogar unter der Bodenplatte verlegt wurden.
Noch bis vor einigen Jahren wurde die Ansicht vertreten, dass man nie mehr etwas mit den Abwasseranlagen auf dem Grundstück zu tun haben wird und man daher nie wieder an die Abwasserrohre herankommen muss.
Die Hauseigentümer, die damals beim Bau der Entwässerungsanlage dafür gesorgt haben, Revisionsschächte bei Ihrer Anlage einzubauen, um notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten einfacher ausführen zu können, sparen heute Kosten bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten ein.
Folgende Arbeitsschritte sind notwendig:
- Bestandsaufnahme der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage
- Reinigung und Erfassung des baulichen Zustandes der GE-Anlage
- Auswerten der TV-Inspektion
- Erarbeiten eines ganzheitlichen Sanierungskonzeptes
- Instandsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage
Die Sanierung defekter Abwasserleitungen und Schächte bedeutet nicht immer, dass der Garten oder der Keller aufgegraben werden muss. Es gibt heute eine Reihe grabenloser Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Schäden ohne Erdarbeiten beheben kann. Allerdings gilt das nicht für alle Schäden. Die richtige Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens für den konkreten Einzelfall ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der man einen Ingenieur mit entsprechendem Fachwissen zu Rate ziehen sollte, z.B. einen zertifizierten Kanalsanierungsberater.
Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen für private Abwasserkanäle (EKVO) Stand 23.07 2010 (zur Zeit im Dialogverfahren).
Siehe auch unter "§§ Gesetzliche Grundlagen"
Leitungsschäden unter der Bodenplatte des Hauses sind das schwierigste Problem, das auftreten kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Leitungsnetze unter der Bodenplatte auch mit Kurzliner bzw. Langliner oder Schlauchliner saniert werden. Voraussetzung ist eine Zugänglichkeit. An den Stellen, wo der Abwasserkanal defekt ist, muss die Bodenplatte dann aufgestemmt werden.
Ein zertifizierter Kanalsanierungsberater der tkm-Service GmbH informiert Sie vor der Sanierung über kostengünstige Möglichkeiten.
Ja – wenn Sie die richtige Gebäudeversicherung und die richtige Versicherungspolice haben.
Sie sollten Ihre Gebäudeversicherung umgehend daraufhin prüfen, ob sie defekte Abwasserleitungen mit abdeckt. Wenn das der Fall ist: Lassen Sie sich auf gar keinen Fall zu einer neuen Gebäudeversicherung überreden, selbst wenn die Versicherung mit deutlich geringeren Beiträgen lockt! Die Versicherer dürften nämlich ein großes Interesse haben, Altpolicen gegen neue Verträge zu tauschen, in denen Abwassersysteme nicht mehr enthalten sind: Allein in Nordrhein-Westfalen wird der auf den Grundstücken anstehende Sanierungsbedarf auf über 12 Milliarden Euro geschätzt.
Die Deckung von Sanierungskosten durch eine Wohngebäudeversicherung setzt Folgendes voraus:
- Der Grundstückseigentümer hat eine Police, die eine "erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück" (Klausel 7262 VGB) beinhaltet. Solch eine Erweiterung bietet derzeit nur noch eine Minderheit der Gebäudeversicherer an und dann zu spürbaren Preisaufschlägen.
- Der Defekt an der Leitung entspricht dem versicherten Schadensbild. Grundsätzlich sind nämlich ausschließlich Bruchschäden versichert (frostbedingt oder durch andere äußere Einflüsse bewirkt) – also Risse, Scherben und Einbrüche. Bei verschiedenen Versicherungen wird auch unterschieden, ob der Schaden unter der Bodenplatte ist oder vor dem Haus. Sie zahlen erfahrungsgemäß, je nach Police, nur den Schaden unter der Bodenplatte.
Merke: Ein gescheiterter Dichtheitsnachweis allein ist noch lange kein Versicherungsschaden! Außerdem muss der Schaden hinreichend eingemessen und dokumentiert sein. Das heißt, eine Videodokumentation ist unerlässlich.
Es gilt der Grundsatz: kein Nachweis - kein Geld.
Bitte Fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann, bevor Sie die Aufträge vergeben!
Technisch gesehen ist festzuhalten, dass Wurzeln nur dort ins Rohr eindringen können, wo bereits eine Undichtigkeit, also eine Vorschädigung des Rohrs besteht (undichte Rohrverbindungen, Risse). Gerade bei älteren Rohrleitungen ist dies aber häufig der Fall, bei alten Leitungen mit Teerstrickdichtung praktisch regelmäßig. Einmal ins Rohr eingedrungen, können Wurzeln die Entwicklung von Schäden weiter voran treiben.
Gegen Wurzeln hilft nur eine lückenlose Auskleidung der betroffenen Leitung mit einem Liner, der Wurzeleinwuchs meist zuverlässig stoppt.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Sanierungskosten nicht nur vom einzelnen Leitungsnetz und seinen Randbedingungen abhängen, sondern vor allem von der Häufigkeit der festgestellten Schäden. Auch das breite Spektrum der verfügbaren Sanierungsmöglichkeiten (Kurzliner oder Liner) erschwert eine pauschale Kostenaussage.
Mitarbeiter der tkm-Service GmbH beraten Sie fachkundig, denn wir kennen das ganze Spektrum der Sanierungsmöglichkeiten.
Vorsicht: "Schnäppchenangebote" können teuer zu stehen kommen, falls sie nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Bei einem Fehlversuch muss meistens der ganze Kanal in offener Bauweise neu verlegt werden.
Gemäß DIN 1986-Teil 30 und – analog dazu – den Satzungen vieler Städte und Gemeinden sind Sanierungsarbeiten "durch einen zugelassenen Fachbetrieb" durchzuführen.
Fragen Sie bei Mitarbeitern Ihrer Stadtentwässerung nach. Diese werden Ihnen gerne Auskunft erteilen, da sie auch stark daran interessiert sind, dass alle Arbeiten durch ein Fachbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Bauämter der Kommunen führen meist eine Liste mit zugelassenen Unternehmen.
Fachbetriebe für die Sanierung besitzen meist ein Zertifikat von der Gütegemeinschaft – das entsprechende RAL Gütezeichen "I", "G" oder "S".
- "I" für Inspektion
- "G" für Grundstücksentwässerung
- "S" für die verschiedenen Sanierungsverfahren der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961
Da die zur Sanierung verwendeten Materialien den Vorschriften der Gütezeichenvorschriften und Lieferanten der Sanierungsmaterialien entsprechen müssen, sollten Sie darauf achten, dass die eingesetzten Materialien über die entsprechenden Zulassungen wie z.B. eine DIBT-Zulassung vom Deutschen Institut für Bauwirtschaft Berlin verfügen.
Nur bei eingesetzten Materialien mit DIBT-Zulassung können Sie sicher sein, dass die Sanierung auch langfristig die versprochenen Haltbarkeiten einhält:
- Reparaturmaßnahmen (Kurzliner, Langliner)15-20 Jahre
- Renovierungsarbeiten (Liner) 50-80 Jahre.
Sie können Kosten reduzieren, indem sie die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglichst vorbereiten, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Leitungen in der Vergangenheit zurückzuführen!
- Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt (z.B. Katasterpläne des Grundstücks.
- Suchen Sie selbst nach den Schächten und Revisionsöffnungen und legen sie diese ggf. frei, wenn sie verdeckt sind.
- Schaffen Sie Zugang zu Revisionsklappen und -schächten.
- Koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben mit gleichfalls betroffenen Nachbarn, denn gemeinsam "einkaufen" bringt bessere Preise!
Durch die Fördergemeinschaft für Sanierung von Entwässerungssystemen werden in Deutschland zertifizierte Kanalsanierungsberater ausgebildet. Die derart ausgebildeten Fachleute verfügen über das spezielle Fachwissen und die Fähigkeit, die optimale Sanierungsmöglichkeit in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auszuwählen und zu planen.
Fordern Sie von unseren zertifizierten Sanierungsberatern ein qualifiziertes und kostenfreies Sanierungsangebot an.
Telefon: 05 61 / 9 37 38-0
E-Mail: info(at)tkm-service.de
Werden Schäden im Abwasserkanal festgestellt, wertet unser zertifizierter Kanalsanierungsberater die Inspektionsberichte aus und beurteilt die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen. Danach wird geprüft, ob eine Sanierung als Reparatur (Kurzliner) oder als Renovation (Liner) durchgeführt werden soll. Auch die technischen und wirtschaftlichen Aspekten werden bei unserem detaillierten Sanierungskonzept berücksichtigt.
Weiterhin wird in Abstimmung mit Ihnen im Einzelfall entschieden, ob ein defektes Rohr neu verlegt werden sollte (aufgrund von Einstürzen und vielen starken Unterbögen) oder ob statt einer offenen Baumaßnahme grabenlose Sanierungsverfahren eingesetzt werden können.
Wenn sich bei der TV-Inspektion ergibt, dass die Grundstücksentwässerung defekt ist, muss die private Abwasseranlage saniert werden, denn sonst können die gesetzlichen Regelungen der Kanaldichtheit nicht erbracht werden.